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   BVerwG, 04.10.1994 - 2 B 120.94   

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https://dejure.org/1994,13543
BVerwG, 04.10.1994 - 2 B 120.94 (https://dejure.org/1994,13543)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1994 - 2 B 120.94 (https://dejure.org/1994,13543)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1994 - 2 B 120.94 (https://dejure.org/1994,13543)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rüge, das Berufungsgericht habe die Anträge des Klägers in verfassungswidriger Weise als unzulässig verworfen - Anspruch auf Tilgung von Disziplinarvorgängen nach Bundesdisziplinarordnung (BDO)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 2 B 120.94
    Diese Vorschrift gewährleistet den Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozeßordnungen (BVerfGE 10, 264 ; 27, 297 ; 40, 272 ).

    Der Zugang zum Gericht darf nur nicht in unzumutbarer, sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 77, 275 ; 81, 123 ).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 2 B 120.94
    Der Zugang zum Gericht darf nur nicht in unzumutbarer, sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 77, 275 ; 81, 123 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 2 B 120.94
    Der Zugang zum Gericht darf nur nicht in unzumutbarer, sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 77, 275 ; 81, 123 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 2 B 120.94
    Der Zugang zum Gericht darf nur nicht in unzumutbarer, sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 77, 275 ; 81, 123 ).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 2 B 120.94
    Diese Vorschrift gewährleistet den Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozeßordnungen (BVerfGE 10, 264 ; 27, 297 ; 40, 272 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 2 B 120.94
    Diese Vorschrift gewährleistet den Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozeßordnungen (BVerfGE 10, 264 ; 27, 297 ; 40, 272 ).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 2 B 120.94
    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist zwar stets gegeben, wenn das Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften durch Prozeß- statt durch Sachurteil entscheidet (st.Rspr.; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 und Beschluß vom 26. September 1988 - BVerwG 2 B 132.88 - ).
  • BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 2 B 120.94
    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist zwar stets gegeben, wenn das Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften durch Prozeß- statt durch Sachurteil entscheidet (st.Rspr.; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 und Beschluß vom 26. September 1988 - BVerwG 2 B 132.88 - ).
  • BVerwG, 14.12.1961 - III B 148.60

    Überzahlungen bei einer Unterhaltshilfe - Auswirkungen eines dienstfreien

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 2 B 120.94
    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist zwar stets gegeben, wenn das Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften durch Prozeß- statt durch Sachurteil entscheidet (st.Rspr.; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 und Beschluß vom 26. September 1988 - BVerwG 2 B 132.88 - ).
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